Häufig gestellte Fragen
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Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
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Das Motorrad ist durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung gedeckt, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die Dritten während der Nutzung des Motorrads entstehen können.
Bei Schäden am Motorrad, die durch einen Unfall, einen Sturz oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, haftet der Mieter gemäß den Bestimmungen des unterzeichneten Vertrags.
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadens hat der Mieter dies dem Vermieter und der zuständigen Behörde so schnell wie möglich zu melden.
Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung Reparaturen auf eigene Faust durchzuführen.
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Die Grundversicherung deckt ausschließlich Schäden gegenüber Dritten ab. Bei Schäden am Motorrad selbst haftet der Mieter gemäß Vertrag.
Für Ihre Sicherheit bieten wir eine Vollkaskoversicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung an, die den im Schadensfall von Ihnen zu tragenden Betrag erheblich begrenzt.
Angesichts der Art der Straßen und Routen auf Teneriffa empfehlen wir diese Option, damit Sie Ihren Mietwagen ganz unbesorgt genießen können.
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Du erhältst das Motorrad mit vollem Tank und musst es in diesem Zustand zurückgeben. Wenn du das Motorrad mit weniger Kraftstoff zurückgibst, werden dir der volle Tankpreis sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt (50 €) in Rechnung gestellt.
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Wenn Sie die Buchung 30 Tage im Voraus stornieren, fallen keine Gebühren an.
Bei einer Stornierung vor Ablauf von 15 Tagen wird eine Gebühr in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags der Buchung fällig.
Bei einer Stornierung vor Ablauf von 7 Tagen wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags der Buchung fällig.
Bei einer Stornierung weniger als einen Tag vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 75 % des Gesamtbetrags der Buchung fällig.
Wenn du am letzten Tag stornierst oder das Motorrad nicht abholst, werden 100 % des Gesamtbetrags der Buchung in Rechnung gestellt.
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Unsere Motorräder gehören zur Mittelklasse und erfordern daher einen Führerschein der Klasse A oder A2.
Wir haben auch 125-ccm-Roller im Angebot, die du fahren darfst, wenn du einen Führerschein der Klasse A1 oder den B besitzt, der mindestens 3 Jahre alt ist.
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Es gibt kein Mindestalter für die Anmietung unserer Motorräder, sofern Sie im Besitz eines entsprechenden Führerscheins sind.
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich, doch für das Fahren auf den Inseln sind gewisse Fähigkeiten und Vorsicht ratsam.
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Bitte setz dich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam die für dich am besten geeignete Option finden können. Außerdem werden wir im Mietvertrag die erforderlichen Telefonnummern für den Pannendienst angeben.
Die Kosten für die Reparatur des Reifens sind nicht abgedeckt und werden Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollte der Reifen zudem nur provisorisch repariert werden, wird Ihnen aus Sicherheitsgründen am Ende der Mietdauer der Austausch des Reifens in Rechnung gestellt.
Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters eigenmächtig Reparaturen durchzuführen.
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Ja, sofern du uns über deine Absichten informierst.
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Nein. Das Befahren von Pisten oder das Fahren im Gelände ist nicht gestattet.
Dies kann zur Kündigung des Mietvertrags ohne jegliche Rückerstattung führen.
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Ja, das ist möglich, sofern das Motorrad verfügbar ist.
Andernfalls könnten wir uns nach einem anderen Motorrad umsehen.
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Ja, der Mieter muss den gesamten Mietpreis im Voraus bezahlen sowie eine Kaution in Höhe von 150 € bis 700 €, je nach Motorradmodell, die am Ende der Mietdauer zurückerstattet wird, sofern keine Schäden oder Reklamationen vorliegen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, seine Kredit- oder Debitkarte mit allen zusätzlichen Kosten zu belasten, die aufgrund von Bußgeldern, Schäden, Reparaturen, Kraftstoff, Reinigung oder dem Verlust von Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln entstehen können.
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Hoffen wir, dass das nicht passiert! Niemand mag Bußgelder. Wir vertrauen darauf, dass du verantwortungsbewusst mit deinen Fortbewegungsmitteln umgehst.
Über jede verhängte Geldbuße werden Sie informiert, und für die Bearbeitungs- und Bußgeldkosten wird Ihnen eine Gebühr in Höhe von 25 Euro als Entschädigung für den Bußgeldbescheid-Service in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet für die Zahlung von Bußgeldern während der Mietdauer. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über alle Bußgelder zu informieren, die während der Mietdauer gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Der Vermieter erhebt stets eine Gebühr für die Benachrichtigung und die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, die gegen den Mieter ergangen sind. Die Zahlung der Bußgelder ist in keinem der abschließbaren Versicherungsschutzpakete enthalten. Falls die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, gleich aus welchem Grund, beschlagnahmen, haftet dieser und entschädigt den Vermieter für alle dadurch entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne.

